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Kulturförderung des Bundes

PRO HELVETIA

Die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia wird vollumfänglich vom Bund finanziert. Sie ist subsidiär, also ergänzend zur Kulturförderung von Kantonen und Gemeinden tätig. Im Auftrag der Eidgenossenschaft fördert Pro Helvetia das künstlerische Schaffen in der Schweiz, trägt im Inland zum kulturellen Austausch bei, fördert die Verbreitung von Schweizer Kultur im Ausland und setzt sich für Kunstvermittlung ein. Pro Helvetia unterstützt Projekte auf unterschiedliche Weise: aufgrund von Gesuchen, über ihr Netz an Kulturzentren und Verbindungsbüros im Ausland, im Rahmen eigener Programme sowie durch Informations- und Promotionsmaterialien.

Pro Helvetia fördert das künstlerische Schaffen aus der Schweiz mit Blick auf Vielfalt und nationale wie internationale Ausstrahlung. Sie unterstützt Vorhaben, die der Entstehung und Verbreitung von künstlerischen Werken dienen, zum kulturellen Austausch zwischen den Sprachregionen der Schweiz oder zur Kunstvermittlung beitragen. Als nationale Stiftung spricht Pro Helvetia ausschliesslich Beiträge an Werke und Projekte von überregional anerkannten Kunstschaffenden oder Kultureinrichtungen. Die Kulturstiftung unterstützt Projekte aus den Visuellen Künsten, der Musik, dem Theater, dem Tanz, der Literatur und Gesellschaft ebenso wie multi- und interdisziplinäre Projekte.

Weitere Informationen: www.prohelvetia.ch



BUNDESAMT FÜR KULTUR - BAK

Das Bundesamt für Kultur ist das zuständige strategische Organ für die Ausarbeitung und Umsetzung der Kulturpolitik des Bundes. Es nimmt die im strengen Sinn staatlichen, das heisst bundeshoheitlichen, Aufgaben wahr, namentlich die Verbesserung der institutionellen Rahmenbedingungen, die Ausarbeitung von Erlassen im Kultursektor, die Prüfung der Kulturverträglichkeit von Erlassen in anderen Politikbereichen (Mehrwertsteuer, internationaler Freihandel, Berufsbildung, Sprachen usw.), sowie - in Koordination mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) - die Verhandlung von Abkommen im Kultursektor, die Vertretung der Schweiz in multilateralen Organisationen und die Pflege internationaler Beziehungen.

Die Fördertätigkeiten des BAK umfassen die zwei Bereiche Kulturerbe (Baukultur, Kulturgütertransfer, Museen und Sammlungen) und Kulturschaffen (Film, Preise und Auszeichnungen, Unterstützung kultureller Organisationen), darunter auch kulturelle Basisförderung (Sprach- und Verständigungspolitik, musikalische Bildung, Leseförderung, Fahrende, Schweizerschulen im Ausland).

Weitere Informationen: www.bak.admin.ch

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  • KULTURRAUM.SH
  • c/o Kultur & Theater
  • Herrenacker 23
  • 8200 Schaffhausen
  • info@kulturraum.sh
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